STANDARD-HEADER



Fon: 0271 52 97 1 · E-Mail
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Nach Beendigung des Geschäftsjahres hat eine Prüfung der Wirtschafts- und Kassenführung durch zwei von der Mitgliederversammlung bestellte Rechnungsprüfer zu erfolgen.
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern Beiträge, deren jeweilige Höhe der Vorstand beschließt. Beim Eintritt ist eine Einschreibegebühr zu entrichten, deren Höhe ebenfalls der Vorstand beschließt.
Die Organe des Vereins sind
Der Vereinsvorsitzende, im Behinderungsfalle sein Stellvertreter, ist Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB.
Der Vereinsvorstand kann für bestimmte Sachgebiete des Haus- und Grundbesitzes Fachausschüsse einsetzen. Die Fachausschüsse üben beratende Tätigkeit aus. Ihre Mitglieder werden vom Vereinsvorstand bestellt und zu den Sitzungen einberufen.
Änderungen dieser Satzungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist das Amtsgericht in Siegen.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Ihnen schwierige Aufgaben ab. |
Der Verein ist mit rund 1.500 Mitgliedern einer der größten im Landesverband Haus & Grund Westfalen. |
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ist föderal aufgebaut: Dem Zentralverband in Berlin sind 22 Landesverbände mit... |
© Haus & Grund Siegen e.V. · Oranienstraße 14 · 57072 Siegen · Fon: 0271 52 97 1 · E-Mail: info@hug-siegen.de · Impressum · Datenschutz